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Sicherheitsbeauftragter

Wir stehen Ihnen als rechtssicherer Sicherheitsbeauftragter 24/h zur Verfügung. Aus dem Sozialgesetzbuch VII geht hervor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellt werden müssen. Sicherheitsbeauftragte sollen den Unternehmer beim betrieblichen Arbeitsschutz unterstützen, indem sie insbesondere auf die spezifischen Gesundheits- und Unfallgefahren achten und auf ihre Verhütung hinwirken. Die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten erfordert Kenntnisse im Arbeitsschutz. Als Sicherheitsbeauftragter sind wir damit betraut, Unfall- und Gesundheitsgefahren in Ihrem Aufgabenbereich zu erkennen und festzustellen, ob nötige Schutzvorrichtungen bzw. Schutzausrüstungen vorhanden sind.